Dr. Quirin Ullmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, informiert in seinem Vortrag über die Vorsorge durch Vorsorge- und Generalvollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.
Die Themen „Vorsorge- und Generalvollmacht“ („Wer vertritt meine Interessen unter anderem in finanziellen Angelegenheiten, wenn ich das nicht (mehr) selbst tun kann?“) sowie „Betreuungs- und Patientenverfügung“ („Wie möchte ich ärztlich behandelt werden in Fällen, in denen ich das nicht mehr selbst entscheiden und kundtun kann?“) sind allgegenwärtig. Aber wie kann man solche Vollmachten und Verfügungen rechtlich wirksam errichten? Nicht nur im Alter ist es wichtig, Vorsorge für den Fall getroffen zu haben, in dem man nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Ein solches Bedürfnis kann jederzeit ganz unvorhergesehen entstehen. Und dann ist es wichtig, solche Vollmachten und Verfügungen erstellt zu haben, um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche auch dann noch berücksichtigt werden, wenn man sie nicht mehr selbst äußern kann.
Im Rahmen unserer Vortragsveranstaltung erhalten Sie unter anderem einen Überblick über die (mindestens) zu regelnden Themen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die gelten, solange Sie nicht selbst konkrete Vorgaben formulieren.
Eintritt frei. Anmeldung nicht erforderlich.